I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Aktiv & Vital Hotel Thüringen zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen und können von der
Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Aktiv & Vital Hotel Thüringen zustande. Dem Aktiv & Vital Hotel Thüringen steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Aktiv & Vital Hotel Thüringen unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Aktiv & Vital Hotel Thüringen in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. Alle Ansprüche gegen das Aktiv & Vital Hotel Thüringen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Aktiv & Vital Hotel Thüringen beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Aktiv & Vital Hotel Thüringen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen beauftragte Leistungen Dritter deren Vergütung vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen verauslagt wird.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,00 an das Aktiv & Vital Hotel Thüringen zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
6. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Aktiv & Vital Hotel Thüringen berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Aktiv & Vital Hotel Thüringen
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Aktiv & Vital Hotel Thüringen geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Aktiv & Vital Hotel Thüringen der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Aktiv & Vital Hotel Thüringen in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt das Aktiv & Vital Hotel Thüringen einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Aktiv & Vital Hotel Thüringen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Aktiv & Vital Hotel Thüringen die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Bei Stornierungen werden folgende Kosten bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen berechnet:
1) für Buchungen von 1 bis 5 Zimmern:
a) Stornierungen, die 56 Tage (8 Wochen) vor Anreise erfolgen, sind kostenfrei.
b) für eine Stornierung zwischen dem 55. und dem 22. Kalendertag vor Anreise werden 10 % der bestellten Leistungen berechnet.
c) für eine Stornierung zwischen dem 21. und dem 8. Kalendertag vor Anreise werden 20 % der bestellten Leistungen berechnet.
d) für eine Stornierung zwischen dem 7. und dem 3. Kalendertag vor Anreise werden 40 % der bestellten Leistungen berechnet.
e) für eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Anreise werden 80 % der bestellten Leistungen berechnet.
2) für Buchungen von 6 oder mehr Zimmern oder von Feierlichkeiten oder Tagungen:
a) Stornierungen, die 56 Tage (8 Wochen) Anreise erfolgen, sind kostenfrei.
b) für eine Stornierung zwischen dem 55. und dem 22. Kalendertag Anreise werden 30 % der bestellten Leistungen berechnet.
c) für eine Stornierung zwischen dem 21. und dem 8. Kalendertag vor Anreise werden 40 % der bestellten Leistungen berechnet.
d) für eine Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreise werden 80 % der bestellten Leistungen berechnet.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Aktiv & Vital Hotel Thüringen, nicht genehmigte Veranstaltungen
1. 1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Aktiv & Vital Hotel Thüringen bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Aktiv & Vital Hotel Thüringen mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist das Aktiv & Vital Hotel Thüringen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Aktiv & Vital Hotel Thüringen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich dem
Aktiv & Vital Hotel Thüringen zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Aktiv & Vital Hotel Thüringen unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch des Aktiv & Vital Hotel Thüringen gegen den Kunden bestehen, so kann das Aktiv & Vital Hotel Thüringen den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Aktiv & Vital Hotel Thüringen das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Aktiv & Vital Hotel Thüringen herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Aktiv & Vital Hotel Thüringen spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Aktiv & Vital Hotel Thüringen aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass das Aktiv & Vital Hotel Thüringen kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
VII. Haftung von des Aktiv & Vital Hotel Thüringen
1. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Aktiv & Vital Hotel Thüringen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Aktiv & Vital Hotel Thüringen beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Aktiv & Vital Hotel Thüringen beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Aktiv & Vital Hotel Thüringen steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Aktiv & Vital Hotel Thüringen auftreten, wird das Aktiv & Vital Hotel Thüringen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Aktiv & Vital Hotel Thüringen rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Aktiv & Vital Hotel Thüringen dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Aktiv & Vital Hotel Thüringen zu treffen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Aktiv & Vital Hotel Thüringen gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Aktiv & Vital Hotel Thüringen besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Aktiv & Vital Hotel Thüringen nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind dem Aktiv & Vital Hotel Thüringen unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden vom Aktiv & Vital Hotel Thüringen mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung des Aktiv & Vital Hotel Thüringen gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Aktiv & Vital Hotel Thüringen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand Schmalkalden. Das Aktiv & Vital Hotel Thüringen kann den Kunden nach seiner Wahl am Standort des Aktiv & Vital Hotel Thüringen oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.